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Leistungen Gynäkologie
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Folgende Leistungen dürfen wir zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen:
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Gesetzliche Krebsfrüherkennung |
Beratung, Untersuchung und Behandlung bei gynäkologischen Erkrankungen |
Ultraschalluntersuchungen |
Beratung und Therapie bei Kinderwunsch und unerfülltem Kinderwunsch |
Nachsorge von gynäkologischen Tumorerkrankungen (Brust, Eierstock, Gebärmutterhöhle, Gebärmutterhals, Eileiter, Scheide, äußeres Genital) |
Chlamydienscreening: seit April 2008 können junge Frauen bis 25 Jahre eine jährliche Chlamydienuntersuchung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch nehmen. Für Patientinnen über 25 Jahren bieten wir die Untersuchung als Selbstzahler-Leistung an. |
Leistungen im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung |
Schutz- und Auffrischimpfungen (z.B. HPV-Impfung, Röteln- und Windpockenimpfung, und viele andere) |
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Der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (GBA) gibt die Untersuchungen vor, die Ärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen dürfen. Im Bereich der gesetzlichen Krebsvorsorge finden viele Untersuchungen hier keine Berücksichtigung. Über das medizinisch Ausreichende, Zweckmäßige, Wirtschaftliche und Notwendige hinaus gibt es zusätzliche Möglichkeiten, die Krebsfrüherkennung oder die Prävention sinnvoll ergänzen und erweitern zu können. Wir bieten Ihnen sinnvolle Selbstzahler-Untersuchungen (individuelle Gesundheitsleistungen) an, die als privatärztliche Leistungen (nach GOÄ) erbracht werden. Nähere Beschreibung erhalten Sie in unserer Praxisinformation, die Ihnen beim Praxisbesuch ausgehändigt wird.
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Ultraschall des Unterleibs |
Ultraschall der weiblichen Brust |
Einlage von Kupfer- oder Hormonspirale (bzw. -schirmchen, z.B. Mirena) oder Hormonimplantat (z.B. Implanon) |
Immunologischer Stuhltest auf okkultes (nicht sichtbares) Blut |
Screeningtest auf Blasenkrebs (BCM) |
HPV-Typisierung |
Urinuntersuchung |
Bestimmung des Anti-Müller Hormon (AMH)- Suchtest zur Einschätzung der Fruchtbarkeitsreserve bei Kinderwunsch jenseits des 30. Lebensjahres |
Chlamydien-Screening über 25 Jahre - evtl. in Kombination mit Gonorrhoe-Testung |
Ergänzende Laboruntersuchungen |
Impfungen bei häufigen Scheiden- und Blasenentzündungen |
Knochendichtemessung (QUS) |
Zytologische Abstriche bei Frauen > 35 Jahren in den Intervalljahren 1 und 2. Nach den aktuellen Früherkennungsrichtlinien (seit Jan. 2020) besteht der gesetzliche Anspruch auf einen PAP-Abstrich alle 3 Jahre. |
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