Ultraschall der weiblichen Brust

Seit vielen Jahren gehört der Ultraschall der weiblichen Brust zu den festen Bestandteilen der frauenärztlichen Diagnostik. Er stellt die ideale Ergänzung zur Mammographie dar. Bei jungen Frauen mit dichtem Drüsenkörper ist sie der Mammographie in ihrer Aussagekraft häufig überlegen.

Die vom Gesetzgeber in der Krebsvorsorge vorgesehene Tastuntersuchung der weiblichen Brust nach dem vollendeten 30. Lebensjahr wird durch den Ultraschall der Brust ergänzt. Dieser ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Krebsvorsoge.

Empfehlung: ab dem 35. Lebensjahr zusätzliche Brustultraschalluntersuchung einmal jährlich. Kombiniert mit der monatlichen Selbstuntersuchung und ergänzt durch eine Mammographie alle 2 Jahre - bei Riskopatientinnen jährlich - ab dem 45. Lebensjahr, wird der derzeitige Standard erreicht. Auch die Mammographie im Rahmen der Vorsorge ist keine Kassenleistung. Die Ausnahme stellt das sogenannte Mammographie-Screening zwischen dem 51. und 69. Lebensjahr dar. In diesem Lebensabschnitt werden Frauen alle 2 Jahre zur Mammographie eingeladen.



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