Gynäkologische Ultraschalluntersuchungen |
||
Ultraschall des inneren weiblichen Genitals
|
||
Der Ultraschall der inneren weiblichen Geschlechtsorgane (Gebärmutter, Eileiter und Eierstöcke) und deren Nachbarorgane und -strukturen (Gefäße, Darm, Blase und Lymphknoten) kann bei Verdacht auf eine Erkrankung, deren Kontrolle und im Rahmen der Nachsorge von Tumorerkrankungen durchgeführt werden. Diese Untersuchung ist nicht Bestandteil der Gesetzlichen Krebsvorsorge. Wir bieten die Ultraschalluntersuchung der inneren weiblichen Geschlechtsorgane dann jedoch als Selbstzahler-Leistung an. Empfehlung: einmal jährlich i.R. der gesetzlichen Krebsvorsorge. |
||
Ultraschall der weiblichen Brust
|
||
Die Ultraschalluntersuchung der weiblichen Brust kann bei Beschwerden, unklaren Befunden, familiärer Belastung mit Brustkrebs und im Rahmen der Nachsorge bei Krebserkrankungen durchgeführt werden. Das gilt ebenfalls auch für die Mammographie. Die Ultraschalluntersuchung der weiblichen Brust ist nicht Bestandteil der Gesetzlichen Krebsvorsorge. Wir bieten die Ultraschalluntersuchung der Brustdrüse dann jedoch als Selbstzahler-Leistung an. |
||
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |