Leistungen Geburtshilfe |
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Folgende Leistungen dürfen wir zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen: |
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Der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (GBA) gibt die Untersuchungen vor, die Ärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen dürfen. Diese sind für die Mutterschaftsvorsorge in den Mutterschafts-Richtlinien (SGB V, MuRiLi) festgelegt. Viele sinnvolle Untersuchungen finden hier keine Berücksichtigung. Über das medizinisch Ausreichende, Zweckmäßige, Wirtschaftliche und Notwendige hinaus gibt es zusätzliche Möglichkeiten, die Schwangerenvorsorge sinnvoll ergänzen und erweitern zu können. Wir bieten Ihnen sinnvolle Selbstzahler-Untersuchungen (individuelle Gesundheitsleistungen) an, die als privatärztliche Leistungen (nach GOÄ) erbracht werden. Nähere Beschreibung erhalten Sie in unserer Praxisinformation, die Ihnen beim Praxisbesuch ausgehändigt wird. |
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