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Gesetzliche Krebsvorsorge

Über die Inhalte der Gesetzlichen Krebsvorsorge, deren Kosten derzeit von der GKV übernommen werden, können Sie sich hier ein Bild machen, die einzelnen Leistungen sind altersabhängig wie unten aufgeführt.
Jede gesetzlich versicherte Frau hat - ab dem 20. Lebensjahr - einmal im Jahr Anspruch auf eine Krebsvorsorgeuntersuchung. Die Inhalte der Gesetzlichen Krebsvorsorge können durch die Inhalte der Selbstzahler-Leistungen ergänzt und in ihrer Aussage verbessert werden.

Ab dem 20. Lebensjahr:
Ab dem 20. Lebensjahr besteht die Krebsvorsorge aus der Erhebung der Vorgeschichte, der Untersuchung des äußeren (Vulva, Lymphknoten) und inneren Genitale (Vagina, Cervix, Uterus, Tuben, Ovarien) durch Inspektion und Tastuntersuchung. Im Bereich des Gebärmutterhalses wird der Zytologische Abstrich zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses, der sogen. PAP-Abstrich entnommen. Bis zum 25. Lebensjahr ist weiterhin ein Chlamydienscreening vorgesehen.
Ab dem 30. Lebensjahr:
Ab dem 30. Lebensjahr wird die o.g. Vorsorge durch die Tastuntersuchung der weiblichen Brust (Mamma) zur Früherkennung des Brustkrebses und die Inspektion der Haut zur Früherkennung des Hautkrebses ergänzt.
Ab dem 35. Lebensjahr:
Ab dem 35. Lebensjahr wird zur o.g. Vorsorgeuntersuchung seit Januar 2020 eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Test) aus PAP Abstrich und HPV Test angeboten. Da dieser Abstrich mehr Sicherheit bietet als der PAP Abstrich allein, wird der Ko-Test nur alle 3 Jahre angeboten. Die Vorsorgeuntersuchung mit Inspektion und Tastuntersuchung findet weiterhin jährlich statt.
Ab dem 50. Lebensjahr:
Ab dem 50. Lebensjahr wird die Vorsorgeuntersuchung ergänzt durch den jährlichen immunulogischen Stuhltest zur Früherkennung von Darmkrebs und dessen Vorstufen (Polypen). Den Stuhltest erhalten Sie bei uns im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung, wenn die Voraussetzung dafür gegeben ist. Die Stuhlprobe wird dann an das Labor weitergeleitet.
Ab dem 55. Lebensjahr:
Ab dem 55. Lebensjahr darf die Patientin zwischen 2 Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von 10 Jahren und einem Stuhltest- zur Untersuchung auf okkultes (nicht sichtbares Blut) im Stuhl - alle 2 Jahre wählen. Wer sich nach dem 65. Lebensjahr für eine Darmspiegelung entscheidet, erhält nur eine Untersuchung.
Zwischen dem 51.-69. Lebensjahr:
Zwischen dem 51.-69. Lebensjahr haben Frauen im Rahmen des Mammographie-Screenings Anspruch auf eine Mammographie alle 2 Jahre. Die Patientinnen werden hierzu automatisch aufgrund des Alters eingeladen. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig.
  Frauenarztpraxis Dr. med. Elisabeth Deberding | Ärztehaus Marktstraße | Marktstraße 25 | 73033 Göppingen | Tel. (07161) 71777 | Fax (07161) 968896