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Ultraschalluntersuchungen nach MuRiLi

Gesetzliche Ultraschalluntersuchungen

Die Mutterschafts-Richtlinien (MuRiLi) sehen bei einem unauffälligen Schwangerschaftsverlauf 3 Ultraschall-Screening-Untersuchungen vor.

9.-12. Schwangerschaftswoche

Diese Untersuchung dient der Prüfung der kindlichen Vitalität. Kopf und Scheitel-Steiß-Länge werden ausgemessen. Es erfolgt auch ein Ausschluss von Fehlbildungen, soweit dies zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Eine weiterführende Pränataluntersuchung kann sich bei Indikation oder auf Wunsch anschließen. Diese Untersuchung kann eine Selbstzahler-Leistung darstellen.

19.-22. Schwangerschaftswoche

Mit diesem Ultraschall wird das kindliche Wachstum und die Fruchtwassermenge überprüft, sie dient dem Ausschluss von Fehlbildungen. Es werden alle Organe - auch das Herz - nach Auffälligkeiten abgesucht. Die Fruchtwassermenge und Aussehen und Sitz der Plazenta (Mutterkuchen) werden beurteilt. Bitte rechnen Sie mit einer Dauer der Untersuchung von mindestens 20 Minuten. Der ideale Zeitpunkt für den Partner, das Kind im Ultraschall zu sehen.

29.-32. Schwangerschaftswoche

Hier erfolgt eine Wachstumskontrolle des Feten, sowie die Kontrolle von Plazentasitz und Fruchtwassermenge.

Wir bieten Ihnen in unserer Praxis auch die Möglichkeit - häufiger als in den Mutterschafts-Richtlinien vorgesehen - das Wachstum des Kindes zu kontrollieren, oder dem Partner die Möglichkeit der Teilnahme an einer weiteren zusätzlichen Ultraschall-Untersuchung (Igel) zu geben.

  Frauenarztpraxis Dr. med. Elisabeth Deberding | Ärztehaus Marktstraße | Marktstraße 25 | 73033 Göppingen | Tel. (07161) 71777 | Fax (07161) 968896